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Altersvorsorge und Steuern: Was sich wirklich absetzen lässt

Bei der Altersvorsorge entscheidet nicht in erster Linie die Rendite, wie viel am Ende bei Ihnen ankommt — sondern der steuerliche Rahmen, in dem Sie sparen. Das ist der am meisten unterschätzte Hebel überhaupt, und er kostet nichts außer der richtigen Entscheidung am Anfang.

Drei Schichten, drei Steuerlogiken

Die deutsche Altersvorsorge ist seit 2005 in drei Schichten aufgebaut. Sie unterscheiden sich vor allem in einer Frage: Wann fällt die Steuer an — beim Einzahlen oder beim Auszahlen?

SchichtBeispieleEinzahlungAuszahlung
1 — Basis Gesetzliche Rente, Basisrente (Rürup) Weitgehend absetzbar Voll steuerpflichtig
2 — Gefördert Betriebliche Altersvorsorge, Riester Aus dem Brutto bzw. mit Zulagen Voll steuerpflichtig, bAV zusätzlich KV/PV
3 — Privat Private Renten- und Fondspolicen Aus dem Netto, keine Förderung Deutlich begünstigt

Schicht 1: Basisversorgung

Neben der gesetzlichen Rente gehört hierher die Basisrente, besser bekannt als Rürup-Rente. Ihre Beiträge lassen sich seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben ansetzen — begrenzt auf einen jährlichen Höchstbetrag. 2026 sind das 30.825,60 € bei Einzelveranlagung und 61.651,20 € bei Zusammenveranlagung; der Wert wird jedes Jahr angepasst.

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % fließt fast die Hälfte jedes eingezahlten Euros als Steuererstattung zurück. Das ist der stärkste Sofort-Hebel, den das deutsche Steuerrecht in der Vorsorge bietet.

Der Preis dafür ist erheblich:

  • Nicht kündbar — Sie kommen vor Rentenbeginn nicht an das Geld
  • Keine Einmalauszahlung — ausgezahlt wird ausschließlich als lebenslange Rente
  • Nicht beleihbar und nicht übertragbar
  • Nur eingeschränkt vererbbar — Hinterbliebenenschutz muss ausdrücklich eingeschlossen werden und kostet Rente

Im Gegenzug ist das Guthaben in der Ansparphase weitgehend pfändungsgeschützt und wird bei Bürgergeld-Bezug nicht als Vermögen angerechnet — für Selbstständige ein oft übersehener Vorteil.

Schicht 2: Geförderte Vorsorge

Hier liegen betriebliche Altersvorsorge und Riester. Beide werden beim Einzahlen gefördert und beim Auszahlen voll besteuert.

Die bAV hat dabei eine Besonderheit, die viele erst im Ruhestand entdecken: Auf Betriebsrenten fallen für gesetzlich Versicherte zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an — in voller Höhe, nicht nur zur Hälfte. Wie sich das auf die Gesamtrechnung auswirkt, steht ausführlich im Beitrag zur Entgeltumwandlung.

Riester lohnt sich vor allem über die Zulagen — besonders bei Familien mit Kindern und bei geringeren Einkommen. Bei höheren Einkommen wirkt stattdessen der Sonderausgabenabzug. Die Verträge stehen zu Recht wegen Kosten und Komplexität in der Kritik; pauschal abschreiben sollte man sie in den Zulagen-Konstellationen trotzdem nicht.

Schicht 3: Private Vorsorge

Private Renten- und Fondspolicen werden aus dem Netto gespart. Es gibt keine Förderung beim Einzahlen — dafür ist die Besteuerung bei der Auszahlung deutlich milder:

  • Als lebenslange Rente: Es wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Der richtet sich nach Ihrem Alter bei Rentenbeginn und ist bei Beginn ab 65 vergleichsweise klein.
  • Als Kapitalauszahlung: Wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Auszahlung frühestens mit 62 erfolgt, wird nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz belegt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
  • Bei Fondspolicen kommt zusätzlich eine Teilfreistellung auf Aktienfondserträge hinzu.

Dazu kommt die volle Flexibilität: kündbar, beleihbar, vererbbar, Kapital oder Rente frei wählbar.

Welcher Rahmen zu welchem Einkommen passt

Es gibt kein „das Beste" — es gibt nur ein Passendes. Die Entscheidung hängt an vier Größen: Ihrem heutigen Grenzsteuersatz, Ihrem erwarteten Steuersatz im Ruhestand, Ihrer Beschäftigungsform und daran, wie viel Flexibilität Sie brauchen.

SituationMeist sinnvoller Schwerpunkt
Selbstständig, hohes Einkommen, keine gesetzliche Rente Basisrente — hier wirkt der Sonderausgabenabzug am stärksten
Angestellt mit gutem Arbeitgeberzuschuss bAV bis zur Höhe des Zuschusses, darüber privat
Mittleres Einkommen, Flexibilität wichtig Private Vorsorge in Schicht 3
Familie mit Kindern, mittleres Einkommen Riester-Zulagen prüfen, ergänzend privat
Immobilienkauf in den nächsten Jahren geplant Nichts langfristig Gebundenes — Liquidität geht vor

Warum der größte Steuervorteil nicht die beste Wahl ist

Die Basisrente bietet den höchsten Sofortabzug. Sie ist trotzdem für viele die falsche Wahl — weil der Steuervorteil mit einem vollständigen Verlust an Verfügbarkeit erkauft wird.

Der Denkfehler: Ein Steuervorteil ist kein Ertrag. Er ist eine Verschiebung der Steuerlast in die Zukunft. Ob sich das lohnt, hängt allein daran, ob Ihr Steuersatz im Ruhestand niedriger sein wird als heute — und wie viel Ihnen die verlorene Flexibilität wert ist.

Wer mit 30 den kompletten Vorsorgebeitrag in eine Basisrente steckt, hat mit 45 beim Hauskauf ein Problem. Das Geld ist da, aber nicht erreichbar. Diese Konstellation sehe ich regelmäßig — meist entstanden aus einer Beratung, die nur auf die Steuerersparnis geschaut hat.

Vier häufige Fehler

  1. Alles auf eine Schicht setzen. Eine sinnvolle Aufteilung nutzt die Vorteile mehrerer Schichten und hält einen Teil des Vermögens verfügbar.
  2. Den Arbeitgeberzuschuss liegen lassen. Wenn Ihr Arbeitgeber deutlich mehr als die gesetzlichen 15 % zahlt, ist das der höchste garantierte „Ertrag", den Sie bekommen können.
  3. Alte Verträge blind kündigen. Policen aus den Neunzigern und frühen Zweitausendern enthalten oft Garantiekonditionen, die es heute nicht mehr gibt. Erst prüfen, dann entscheiden.
  4. Nur auf die Kosten schauen — oder nur auf die Rendite. Beides allein führt in die Irre. Entscheidend ist, was nach Steuern, Kosten und Abgaben tatsächlich ankommt.

Fazit

Der steuerliche Rahmen entscheidet über einen erheblichen Teil des Ergebnisses — aber er ist nicht das einzige Kriterium. Eine gute Vorsorge kombiniert Steuervorteil mit ausreichender Verfügbarkeit und passt zu dem, was in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren in Ihrem Leben ansteht.

Die Kurzfassung mit den wichtigsten Fragen finden Sie auf der Seite zur Altersvorsorge.

Hinweis: Ich bin Versicherungsmakler, kein Steuerberater. Dieser Text erklärt die steuerliche Wirkung von Vorsorgeprodukten und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Höchstbeträge und Prozentsätze ändern sich jährlich.

Welcher Rahmen passt zu Ihnen?

Das lässt sich in 30 Minuten klären — mit Ihrem Einkommen, Ihrer Beschäftigungsform und dem, was Sie in den nächsten Jahren vorhaben.

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